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HS Batteriepfand für Starterbatterien

Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie, nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Bitte beachten Sie, dass z.B. Versorgungsbatterien keine Starterbatterien darstellen und somit vom Batteriegesetz befreit sind.

Wie funktioniert die Pfanderstattung?

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihr gezahltes Batteriepfand zurück zu erhalten:

  • Persönliche Rückgabe: Geben Sie Ihre Altbatterie an unserem Standorten in Aachen oder Simmerath persönlich ab.
  • Entsorgung: Entsorgen Sie Ihre Altbatterie bei einem Wertstoffhof, einem Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien. Dies ist meist kostenlos möglich. Lassen Sie sich die Entsorgung der Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis bestätigen. Gerne können Sie sich dies auch auf unserer Rechnung bestätigen lassen. Bitte senden Sie uns diesen Nachweis unbedingt innerhalb von 14 Tagen per E-Mail, FAX oder per Post zu.

Wann erfolgt die Rückzahlung?

Die Rückzahlung des Batteriepfands erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Entsorgungsnachweises. Bitte beachten Sie, dass die Rückzahlung immer über die bei der Bestellung gewählten Zahlungsart erfolgt.

 

Kontaktdaten für die Zusendung des Entsorgungsnachweises oder die persönliche Rückgabe

Heinrich Sous OHG
Zehnthofweg 2
52068 Aachen

E-Mail: eMAIL@Heinrich-Sous.de
Fax: 0241 556125  

 

Kontaktdaten für die persönliche Rückgabe

Filiale Simmerath
Kammerbruchstraße 43 
52152 Aachen

 

Bitte beachten Sie: Beachten Sie bei der Versendung von Altbatterien mittels Paketdienstleister oder Spedition die jeweilige Gefahrgutverodnung. Nich auslaufgesicherte Batterien sind in der Regel vom Transport ausgeschlossen.

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